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Allgemeine Informationen

Zusammenarbeit

Schulrat

Der Schulrat führt die Schule in strategischer Hinsicht. Er ist Anstellungsbehörde für die Schulleitung. Er ist Rekursinstanz für Verfügungen der Schulleitung.

Schulleitung

Die Schulleitung führt die Schule in pädagogischer, personeller, organisatorischer und administrativer Hinsicht. Sie ist Anstellungsbehörde für Lehrpersonen und Rekursinstanz für Verfügungen der Lehrpersonen. Für allgemeine Fragen im Zusammenhang mit Schule und Kindergarten wenden Sie sich an die Schulleitung per Telefon oder Mail.

Elternabende

Jedes Schuljahr findet ein Elternabend statt. Das Wohlergehen der SchülerInnen hängt auch von einer guten Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrerschaft ab. Wir bitten Sie, wenn immer möglich an den Elternabenden teilzunehmen.

Schulbesuche

Unsere Schule führt keine offiziellen Besuchstage durch. Unterrichtsbesuche sind nach vorgängiger Absprache grundsätzlich jederzeit möglich. Am besten setzen Sie sich diesbezüglich mit der Lehrkraft in Verbindung.

Hausaufgaben

Hausaufgaben dienen zur Vertiefung des Lernstoffes und bieten Gelegenheit zum individuellen, selbständigen Üben. Gleichzeitig soll die Selbständigkeit der Kinder gefördert werden, indem sie für ihre Hausaufgabe eine stufengerechte Verantwortung übernehmen (z.B. Auftrag hören, verstehen, notieren, Material einpacken, Aufgabe sorgfältig erledigen). Elternhilfe sollte in der Regel nicht nötig sein. Eine gewisse Kontrolle, ob die Arbeit seriös durchgeführt wird und Gespräche über Unterrichtsthemen können für die Schüler und Schülerinnen jedoch hilfreich sein. Wenn häufig Probleme mit den Hausaufgaben entstehen, nehmen Sie bitte mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Kontakt auf.

Hausordnung

Hier findet Ihr die Pausenplatzregeln für den Kindergarten sowie die Hausordnung für die Primarschule. Weiter…

Fragen und Anliegen im Schulalltag

Es ist uns wichtig, dass Fragen und Anliegen zum Schulalltag Ihres Kindes möglichst frühzeitig, offen, respekt- und vertrauensvoll beantwortet und besprochen werden können. Wir folgen dabei diesem Weg: 

  1. Sie wenden sich an die direkt betroffene Lehrperson, welche die Frage beantworten kann oder welche das Anliegen konkret betrifft (Klassenlehrperson / Fachlehrperson / Lehrperson für Spezielle Förderung etc.).
  2. Sollte die Frage noch nicht beantwortet sein oder das Problem noch nicht gelöst, wenden Sie sich zur weiteren Klärung an die Klassenlehrperson.
  3. Verändert sich die Situation nicht zufriedenstellend, wenden Sie sich telefonisch oder schriftlich an die Schulleitung. Diese nimmt in der Folge Rücksprache mit allen Betroffenen und entscheidet über den nächsten Schritt. Meist hilft ein Gespräch mit allen Beteiligten und die Vereinbarung von konkreten Weiterarbeitszielen.
  4. Kann auch dieser Schritt keine befriedigende Lösung herbeiführen, formulieren Sie Ihr Anliegen schriftlich zuhanden des Präsidenten / der Präsidentin des Schulrates. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über den Eingang Ihres Schreibens. Ihr Anliegen wird in der nächsten Schulratssitzung behandelt und Sie werden vom Schulrat über die weiteren geplanten Schritte informiert.
Schulweg

Die Ormalinger Kinder kommen in der Regel zu Fuss in den Kindergarten oder in die Schule – der Schulweg bietet Bewegung und soziale Kontakte. Er ist ein Lernfeld für die Kinder, zu welchem manchmal auch Konflikte und Streitereien gehören. Kinderstreit ist wichtig – die Kinder lernen, ihren Platz in der Gruppe zu finden. Mal setzen sie sich durch, mal nehmen sie sich zurück. Sie lernen, dass sie mit ihrem Verhalten eine Wirkung zeigen. Oft sind Streitereien spielerisch, manchmal auch heftiger. Damit der Streit fair bleibt, brauchen Kinder Vorbilder, welche ihnen Grenzen und Regeln aufzeigen und selber Vorbild sind in ihrem eigenen Konfliktverhalten. Bei Konflikten in der Schule und in den Pausen sind die Lehrpersonen zuständig, bei Konflikten auf dem Schulweg die Eltern. Wichtige Punkte für Eltern sind: 

  1. Ruhig bleiben, trotz Emotionen. Gut zuhören. Den Konflikt nicht vorschnell selber lösen anstelle des Kindes. Dran denken: Das Erzählte ist die individuelle Wahrnehmung Ihres Kindes. Und nicht alles ist 100% genau so passiert.
  2. Den Kindern etwas zutrauen stärkt ihr Selbstvertrauen. Oft benötigen Kinder nur jemanden, der für sie da ist und ihnen zuhört. Dem Kind Hilfe anbieten, damit es sich nächstes Mal selber helfen kann (= Hilfe zur Selbsthilfe).
  3. Als Eltern die Rolle des Vermittlers übernehmen, nicht die Rolle des Schiedsrichters, falls das Kind trotz Hilfe zur Selbsthilfe nicht selber klarkommt. Keine Schuldigen suchen, sondern mithelfen, dass die betroffenen Kinder gemeinsam Lösungen finden, wie es das nächste Mal besser klappen könnte. Es kann hilfreich sein, wenn beide Eltern vertreten sind und zusammen helfen zu vermitteln.
  4. Abmachungen treffen, die später überprüft werden. Was hat geklappt? Geht es jetzt besser?
  5. Die Lehrperson informieren, wenn die Situation verfahren ist oder es den Eltern nicht gelingt, unparteiisch zu sein. Sie kann in der Schule mithelfen, die Situation zu klären.

Angebote

Schulbibliothek

Unsere Schulbibliothek im Erdgeschoss des alten Schulhauses steht allen Schülern und Schülerinnen gratis offen. Ermuntern auch Sie Ihre Kinder, die Bibliothek rege zu benutzen.

Öffnungszeiten im Schuljahr 2024 / 2025: Freitag, 13.00 – 13.40 Uhr.

Nach Ablauf des Rückgabedatums setzt unser Mahnsystem ein: die 1. Mahnung ist gratis, ab der 2. Mahnung werden kleine Mahngebühren erhoben.

Elternbeiträge

Für Schulreisen, Exkursionen und sonstige Veranstaltungen werden gemäss Bundesbeschluss vom Dezember 2017 keine Elternbeiträge mehr erhoben. Sie werden von Kanton, Gemeinde und Schule (Papiersammlungskasse) finanziert. Elternbeiträge werden nur noch für Lager erhoben; maximal 16.- pro Lagertag.

Mittagstisch

Jeweils Dienstag und Donnerstag wird ein Mittagstisch angeboten. Informationen und Anmeldung finden Sie unten.

Hausaufgabenhort

Dieser Dienst wird zur Zeit nicht angeboten.

Absenzen, Stundenplan und Urlaube

Absenz eines Kindes

Wir bitten Sie, Ihr Kind vor Beginn des Unterrichts telefonisch oder durch ein Geschwister/ Nachbarskind zu entschuldigen:

Primar zwischen 07.30 und 07.55 Uhr   
Tel. 061 981 19 15

Kindergarten zwischen 08.00 und 08.30 Uhr
Tel. 061 981 46 20

Dadurch haben wir die Gewissheit, dass Ihrem Kind auf dem Schulweg nichts zugestossen ist.

Wir sind froh, wenn Arzt- / Zahnarzttermine nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden können.

Ordentlicher Urlaub (Jokertage)

Jeder Schülerin / jedem Schüler stehen pro Schuljahr vier Schulhalbtage (Jokertage) zur Verfügung. Sie sind eine Woche im Voraus mittels „Jokerkarte“ bei der Klassenlehrperson zu beantragen und werden von dieser grundsätzlich bewilligt (ohne weitere Bestätigung!). Ihr Kind bringt die Jokerkarte bei Bedarf nach Hause. Die vier halben Tage können aneinandergehängt werden. Wir wünschen uns, dass die Jokertage sorgfältig eingesetzt werden (z.B. für Familienanlässe).

Ausserordentlicher Urlaub

Gesuche für Urlaub, welcher über die vier Jokerhalbtage hinausreicht (mehr als zwei Tage), werden an die Schulleitung gerichtet. Solche Gesuche sind einen Monat im Voraus einzureichen. Längere Urlaube (mehr als zwei Wochen) müssen zwei Monate im Voraus eingereicht werden. Das entsprechende Formular kann ebenfalls bei der Klassenlehrperson bezogen werden. Bitte beachten Sie folgende Grundsätze bei ausserordentlichen Urlauben:

  1. a) Die Schulferien gelten für Kindergarten und Primarschule: Seit dem Schuljahr 2012/2013 sind beide Kindergartenjahre obligatorisch.
  2. b) Ein ausserordentlicher Urlaub kann nur gewährt werden, wenn das Ereignis nicht in die regulären Ferienzeiten geplant werden kann.
  3. c) Gründe, welche auch für viele andere Familien gelten, sind für die Bewilligung eines ausserordentlichen Urlaubs nicht ausreichend (z.B. günstigere Flüge, Ferienwohnungsprobleme, Ferienplanung berufstätiger Eltern etc.)

Zuwiderhandlungen / missbräuchliche Absenzen können gemäss Bildungsgesetz § 69,2 durch den Schulrat gebüsst werden.

Für Anlässe der Regionalen Musikschule wird ein Kalendertag ohne Anrechnung an die Jokertage gewährt. Für zusätzliche Tage oder für Vereinsanlässe gilt die normale Urlaubsregelung.

Absenz einer Lehrperson

Bei Krankheit einer Lehrperson sind wir bemüht, eine Stellvertretung zu organisieren, damit möglichst kein Unterricht ausfällt. Ebenso können die Lehrpersonen für obligatorische Weiterbildungen an einzelnen Tagen von Stellvertretungen ersetzt werden.

Stundenplanänderung

Sollte es aus irgendwelchen Gründen zu Stundenplanänderungen kommen, bieten wir im Sinne der umfassenden Blockzeiten an, Ihr Kind während seiner Stundenplanzeiten in einer anderen Klasse zu beaufsichtigen, falls Sie aus organisatorischen Gründen darauf angewiesen sind. Wir sind in diesem Falle froh um eine vorgängige kurze Mitteilung an die Schule. An kantonalen Frei- Tagen besteht dieses Angebot nicht.

Gesundheit

Schulärztlicher Dienst

Im Auftrag des Schulärztlichen Dienstes BL findet seit SJ 2019 / 2020 die erste Untersuchung vor dem Eintritt in den Kindergarten statt. Sie entspricht damit der üblichen 4-Jahres-Vorsorgeuntersuchung. Die ärztliche Laufkarte wird im Sekretariat aufbewahrt. Die nächste Untersuchung findet in der 5. Primarklasse statt. Die Kinder werden in der Regel von ihrem Haus- / Kinderarzt untersucht. Weitere Informationen dazu erhalten Sie rechtzeitig. Schularzt der Gemeinde Ormalingen ist Herr Dr. Markus Schönenberg, Allmend 5, 4460 Gelterkinden.

Kinder- und Jugendzahnpflege (KJZ)

Alle angemeldeten Kindergarten- und Schulkinder sind dem örtlichen Schulzahnpflegedienst angeschlossen. Die jeweiligen Privatzahnärzte richten ihre Rechnungen direkt an die KJZ.

Gemeinde Ormalingen
Andrea Lienhard
andrea.lienhard@ormalingen.ch

Zahnputz-Aktion

Einmal jährlich gibt es für die Kinder des Kindergartens und der 1.-3. Klasse eine Zahnputz-Instruktion einer Fachperson des Verbandes „Mundgesundheit Baselland“. Diese Aktion wird von der Gemeinde finanziert.

Znüni und Zvieri

Ein gesundes Znüni / Zvieri ist wichtig für die Leistungsfähigkeit Ihres Kindes. Die Gesundheits-förderung Schweiz empfiehlt:

Ein gesundes Znüni und Zvieri

  • enthält Wasser oder ungesüssten Kräuter-/Früchtetee
  • besteht aus einer Frucht und/oder einem Gemüse
  • ist bunt zusammengestellt und zuckerfrei
  • kann je nach körperlicher Anstrengung und Hungergefühl durch                  ein Getreide- und/oder Milchprodukt sowie Nüsse ergänzt werden

Weitere Infos finden Sie auf dem Merkblatt, welches an den Elternabenden angeboten wird.

Läuse

Läuse sind lästig, aber nicht „ansteckend“. Sollten die kleinen Krabbeltiere und ihre Eier (Nissen) bei Ihrem Kind ein Zuhause gefunden haben, melden Sie dies bitte umgehend der Klassenlehrperson. Es ist wichtig, dass wir als Schule die Übersicht haben, wie viele Familien jeweils betroffen sind, um der Situation angepasste Massnahmen zu treffen. Wichtig ist es ausserdem, dass Sie die Läuse so rasch wie möglich mit einem Spezialshampoo und einem Spezialkamm behandeln. Dann kann Ihr Kind auch wieder in den Kindergarten / in die Schule kommen. In der Apotheke oder Drogerie werden Sie kompetent beraten. Weitere gute Informationen finden Sie unter www.lausinfo.ch oder auf dem Merkblatt des Kantons BL.

Zecken

Es ist ratsam, im Zusammenhang mit Waldtagen an die Zecken zu denken. Dies sind in aller Kürze ein paar Tipps:

Vorbeugend lange Hosen und Oberteile anziehen. An Hals, Fuss- und Handgelenken Zeckenschutzmittel auftragen. Nach dem Waldtag duschen und den ganzen Körper nach Zecken absuchen. Zecken mit einer Pinzette oder Zeckenzange vorsichtig und gerade herausziehen. Einstich desinfizieren und beobachten. Datum notieren. Bei allfälligen Grippesymptomen oder ringförmiger Rötung um die Einstichstelle sofort den Arzt aufsuchen. Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel unter www.zecken.ch.

Sprach-Hygiene

An unserer Schule ist uns ein respektvoller sprachlicher Umgang wichtig. Grobe Fluch- und Schimpfwörter wie auch persönliche Beleidigungen werden sanktioniert. Wir arbeiten ausserdem darauf hin, dass die Kinder spätestens ab der 3. Klasse Erwachsene sowohl im Schulhaus wie auch ausserhalb siezen können (Höflichkeitsform).

Sicherheit

Versicherungswesen

Alle Schüler und Schülerinnen müssen privat gegen Unfall versichert sein. Melden Sie Schulunfälle direkt Ihrer Versicherung.

Fundgegenstände

Fundgegenstände werden in der Turnhalle (Foyer / Vitrine 1. Stock) ausgestellt resp. vom Hauswart Andreas Heinzelmann verwahrt und können bei ihm abgeholt werden. Kleidungs- und Schmuckstücke, welche bis zu den Sommerferien ihren Besitzer nicht wiederfinden, werden jeweils einer gemeinnützigen Institution übergeben oder entsorgt.

Verkehrsschulung

Ab Schuljahr 2020 / 2021 gilt ein neues kantonales Konzept für die Verkehrsschulung durch den Verkehrsdienst der Polizei BL: Im Kindergarten werden die Kinder jedes Jahr besucht (Thema Fussgänger). In der 2. und 4. Klasse gibt es je eine Doppellektion (Thema Fussgänger / Velo Theorie). Die praktische Verkehrsschulung (unterwegs mit dem Velo) findet neu in der 5. Klasse statt. Jedes Kind soll dann sein eigenes, korrekt ausgerüstetes Fahrrad und seinen eigenen Helm mitbringen. Wir gehen davon aus, dass das richtige Verhalten im Strassenverkehr auch im Elternhaus thematisiert und eingeübt wird.

Schülerlotsen

Seit einigen Jahren werden unsere ältesten Schüler und Schülerinnen, welche sich für diesen Dienst freiwillig melden (mit Zustimmung der Eltern), von der Polizei BL / Verkehrsinstruktion als Schülerlotsen ausgebildet. Die Lotsen ermöglichen den jüngeren Schülern und Schülerinnen einen gefahrloseren Übergang der Hauptstrasse. Auch in diesem Schuljahr wird der Lotsendienst wieder jeweils vor 8 Uhr, nach 12 Uhr und vor 13.45 Uhr angeboten. Wir machen darauf aufmerksam, dass Ormalingen das einzige Dorf im Baselbiet ist, welches den Lotsendienst noch anbietet. Dieser besondere Service ersetzt jedoch nicht die Aufgabe der Eltern, mit ihren Kindern das Überqueren der Hauptstrasse zu üben. Es gibt in jedem Schuljahr einzelne Tage, an welchen die Lotsen ihren Dienst nicht wahrnehmen können, weil sie unterwegs sind (Exkursionen / Lager). Dann müssen die Kinder in der Lage sein, die Hauptstrasse auch einmal selbständig zu überqueren. Ansprechperson für Fragen sind die Schulleitung und Stefan Klaus, Ormalingen, Polizei BL.

Fotos und Filme

An schulischen Anlässen wird oft und gerne fotografiert und gefilmt. Wir weisen darauf hin, dass solche Fotos ausschliesslich für den privaten Gebrauch benützt werden dürfen. Das Weiterleiten via Facebook, Twitter & Co. ist aus Datenschutz-Gründen untersagt, wenn die Zustimmung der betroffenen Personen nicht vorliegt. Alle Bilder auf unserer Website wurden mit einem Kopierschutz versehen was eine Vervielfältigung verunmöglicht. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

ICT Nutzungsvereinbarung

An unserer Schule arbeiten wir mit Computern. Wir besprechen mit den Schülern und Schülerinnen den sorgfältigen Umgang mit Geräten und Inhalten des Internets. Die Nutzungsvereinbarung wird jeweils im 1. Quartal der 1. Klasse (Vereinbarung für 1./2. Klasse) und der 3. Klasse (Vereinbarung für 3.-6. Klasse) von den Kindern und ihren Eltern unterschrieben.

Kontakt

Wir stehen Ihnen sehr gerne zur Verfügung

Primarschule

 

Schulhaus Dorf
Schulhaus Bühlen
Schulhaus Bodenacker

Hauptstrasse 155
4466 Ormalingen

 

Kindergarten

KG Ahorn (KG1)
KG Eiche (KG 2)
KG Linde (KG3)

Eggweg 1
4466 Ormalingen 

Telefon

 
Schulhaus:  061 981 19 15
Kindergarten:  061 981 46 20

 

 

 

E-Mail

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht

 

 

11 + 15 =

Primarschule

Kindergarten