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Allgemeine Informationen

Zusammenarbeit

Schulrat

Der Schulrat führt die Schule in strategischer Hinsicht. Er ist Anstellungsbehörde für die Schulleitung. Er ist Rekursinstanz für Verfügungen der Schulleitung.

Schulleitung

Die Schulleitung führt die Schule in pädagogischer, personeller, organisatorischer und administrativer Hinsicht. Sie ist Anstellungsbehörde für Lehrpersonen und Rekursinstanz für Verfügungen der Lehrpersonen. Für allgemeine Fragen im Zusammenhang mit Schule und Kindergarten wenden Sie sich an die Schulleitung per Telefon oder Mail.

Elternabende

Jedes Schuljahr findet ein Elternabend statt. Das Wohlergehen der SchülerInnen hängt auch von einer guten Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrerschaft ab. Wir bitten Sie, wenn immer möglich an den Elternabenden teilzunehmen.

Schulbesuche

Unsere Schule führt keine offiziellen Besuchstage durch. Unterrichtsbesuche sind nach vorgängiger Absprache grundsätzlich jederzeit möglich. Am besten setzen Sie sich diesbezüglich mit der Lehrkraft in Verbindung.

Hausaufgaben

Hausaufgaben dienen zur Vertiefung des Lernstoffes und bieten Gelegenheit zum individuellen, selbständigen Üben. Gleichzeitig soll die Selbständigkeit der Kinder gefördert werden, indem sie für ihre Hausaufgabe eine stufengerechte Verantwortung übernehmen (z.B. Auftrag hören, verstehen, notieren, Material einpacken, Aufgabe sorgfältig erledigen). Elternhilfe sollte in der Regel nicht nötig sein. Eine gewisse Kontrolle, ob die Arbeit seriös durchgeführt wird und Gespräche über Unterrichtsthemen können für die Schüler und Schülerinnen jedoch hilfreich sein. Wenn häufig Probleme mit den Hausaufgaben entstehen, nehmen Sie bitte mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Kontakt auf.

Hausordnung

Hier findet Ihr die Pausenplatzregeln für den Kindergarten sowie die Hausordnung für die Primarschule. Weiter...

Fragen und Anliegen im Schulalltag

Es ist uns wichtig, dass Fragen und Anliegen zum Schulalltag Ihres Kindes möglichst frühzeitig, offen, respekt- und vertrauensvoll beantwortet und besprochen werden können. Wir folgen dabei diesem Weg: 

  1. Sie wenden sich an die direkt betroffene Lehrperson, welche die Frage beantworten kann oder welche das Anliegen konkret betrifft (Klassenlehrperson / Fachlehrperson / Lehrperson für Spezielle Förderung etc.).
  2. Sollte die Frage noch nicht beantwortet sein oder das Problem noch nicht gelöst, wenden Sie sich zur weiteren Klärung an die Klassenlehrperson.
  3. Verändert sich die Situation nicht zufriedenstellend, wenden Sie sich telefonisch oder schriftlich an die Schulleitung. Diese nimmt in der Folge Rücksprache mit allen Betroffenen und entscheidet über den nächsten Schritt. Meist hilft ein Gespräch mit allen Beteiligten und die Vereinbarung von konkreten Weiterarbeitszielen.
  4. Kann auch dieser Schritt keine befriedigende Lösung herbeiführen, formulieren Sie Ihr Anliegen schriftlich zuhanden des Präsidenten / der Präsidentin des Schulrates. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über den Eingang Ihres Schreibens. Ihr Anliegen wird in der nächsten Schulratssitzung behandelt und Sie werden vom Schulrat über die weiteren geplanten Schritte informiert.
Schulweg

Die Ormalinger Kinder kommen in der Regel zu Fuss in den Kindergarten oder in die Schule - der Schulweg bietet Bewegung und soziale Kontakte. Er ist ein Lernfeld für die Kinder, zu welchem manchmal auch Konflikte und Streitereien gehören. Kinderstreit ist wichtig – die Kinder lernen, ihren Platz in der Gruppe zu finden. Mal setzen sie sich durch, mal nehmen sie sich zurück. Sie lernen, dass sie mit ihrem Verhalten eine Wirkung zeigen. Oft sind Streitereien spielerisch, manchmal auch heftiger. Damit der Streit fair bleibt, brauchen Kinder Vorbilder, welche ihnen Grenzen und Regeln aufzeigen und selber Vorbild sind in ihrem eigenen Konfliktverhalten. Bei Konflikten in der Schule und in den Pausen sind die Lehrpersonen zuständig, bei Konflikten auf dem Schulweg die Eltern. Wichtige Punkte für Eltern sind: 

  1. Ruhig bleiben, trotz Emotionen. Gut zuhören. Den Konflikt nicht vorschnell selber lösen anstelle des Kindes. Dran denken: Das Erzählte ist die individuelle Wahrnehmung Ihres Kindes. Und nicht alles ist 100% genau so passiert.
  2. Den Kindern etwas zutrauen stärkt ihr Selbstvertrauen. Oft benötigen Kinder nur jemanden, der für sie da ist und ihnen zuhört. Dem Kind Hilfe anbieten, damit es sich nächstes Mal selber helfen kann (= Hilfe zur Selbsthilfe).
  3. Als Eltern die Rolle des Vermittlers übernehmen, nicht die Rolle des Schiedsrichters, falls das Kind trotz Hilfe zur Selbsthilfe nicht selber klarkommt. Keine Schuldigen suchen, sondern mithelfen, dass die betroffenen Kinder gemeinsam Lösungen finden, wie es das nächste Mal besser klappen könnte. Es kann hilfreich sein, wenn beide Eltern vertreten sind und zusammen helfen zu vermitteln.
  4. Abmachungen treffen, die später überprüft werden. Was hat geklappt? Geht es jetzt besser?
  5. Die Lehrperson informieren, wenn die Situation verfahren ist oder es den Eltern nicht gelingt, unparteiisch zu sein. Sie kann in der Schule mithelfen, die Situation zu klären.

Angebote

Schulbibliothek

Unsere Schulbibliothek im Erdgeschoss des alten Schulhauses steht allen Schülern und Schülerinnen gratis offen. Ermuntern auch Sie Ihre Kinder, die Bibliothek rege zu benutzen.

Öffnungszeiten im Schuljahr 2024 / 2025: Freitag, 13.00 – 13.40 Uhr.

Nach Ablauf des Rückgabedatums setzt unser Mahnsystem ein: die 1. Mahnung ist gratis, ab der 2. Mahnung werden kleine Mahngebühren erhoben.

Elternbeiträge

Für Schulreisen, Exkursionen und sonstige Veranstaltungen werden gemäss Bundesbeschluss vom Dezember 2017 keine Elternbeiträge mehr erhoben. Sie werden von Kanton, Gemeinde und Schule (Papiersammlungskasse) finanziert. Elternbeiträge werden nur noch für Lager erhoben; maximal 16.- pro Lagertag.

Mittagstisch

Jeweils Dienstag und Donnerstag wird ein Mittagstisch angeboten. Informationen und Anmeldung finden Sie unten. 

Elterninformation

Anmeldung Mittagstisch

Hausaufgabenhort

Dieser Dienst wird zur Zeit nicht angeboten.

Absenzen, Stundenplan und Urlaube

Absenz eines Kindes

Wir bitten Sie, Ihr Kind vor Beginn des Unterrichts telefonisch oder durch ein Geschwister/ Nachbarskind zu entschuldigen:

Primar zwischen 07.30 und 07.55 Uhr   
Tel. 061 981 19 15

Kindergarten zwischen 08.00 und 08.30 Uhr
Tel. 061 981 46 20

Dadurch haben wir die Gewissheit, dass Ihrem Kind auf dem Schulweg nichts zugestossen ist.

Wir sind froh, wenn Arzt- / Zahnarzttermine nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden können.

Ordentlicher Urlaub (Jokertage)

Jeder Schülerin / jedem Schüler stehen pro Schuljahr vier Schulhalbtage (Jokertage) zur Verfügung. Sie sind eine Woche im Voraus mittels „Jokerkarte“ bei der Klassenlehrperson zu beantragen und werden von dieser grundsätzlich bewilligt (ohne weitere Bestätigung!). Ihr Kind bringt die Jokerkarte bei Bedarf nach Hause. Die vier halben Tage können aneinandergehängt werden. Wir wünschen uns, dass die Jokertage sorgfältig eingesetzt werden (z.B. für Familienanlässe).

Formular "Jokertage"

Ausserordentlicher Urlaub

Gesuche für Urlaub, welcher über die vier Jokerhalbtage hinausreicht (mehr als zwei Tage), werden an die Schulleitung gerichtet. Solche Gesuche sind ein Monat im Voraus einzureichen. Längere Urlaube (mehr als zwei Wochen) müssen zwei Monate vorher eingereicht werden. Das entsprechende Formular kann ebenfalls bei der Klassenlehrperson bezogen werden. Bitte beachten Sie folgende Grundsätze bei ausserordentlichen Urlauben:

  1. a) Die Schulferien gelten für Kindergarten und Primarschule.
  2. b) Ein ausserordentlicher Urlaub kann nur gewährt werden, wenn das Ereignis nicht in die regulären Ferienzeiten geplant werden kann.
  3. c) Gründe, welche auch für viele andere Familien gelten, sind für die Bewilligung eines ausserordentlichen Urlaubs nicht ausreichend (z.B. günstigere Flüge, Ferienwohnungsprobleme, Ferienplanung berufstätiger Eltern etc.)

Zuwiderhandlungen / missbräuchliche Absenzen können gemäss Bildungsgesetz § 69,2 durch den Schulrat gebüsst werden.

Für Anlässe der Regionalen Musikschule wird ein Kalendertag ohne Anrechnung an die Jokertage gewährt. Für zusätzliche Tage oder für Vereinsanlässe gilt die normale Urlaubsregelung.

Formular "ausserordentlicher Urlaub"

Absenz einer Lehrperson

Bei Krankheit einer Lehrperson sind wir bemüht, eine Stellvertretung zu organisieren, damit möglichst kein Unterricht ausfällt. Ebenso können die Lehrpersonen für obligatorische Weiterbildungen an einzelnen Tagen von Stellvertretungen ersetzt werden.

Stundenplanänderung

Sollte es aus irgendwelchen Gründen zu Stundenplanänderungen kommen, bieten wir im Sinne der umfassenden Blockzeiten an, Ihr Kind während seiner Stundenplanzeiten in einer anderen Klasse zu beaufsichtigen, falls Sie aus organisatorischen Gründen darauf angewiesen sind. Wir sind in diesem Falle froh um eine vorgängige kurze Mitteilung an die Schule. An kantonalen Frei- Tagen besteht dieses Angebot nicht.

Gesundheit

Schulärztlicher Dienst

Im Auftrag des Schulärztlichen Dienstes BL findet seit SJ 2019 / 2020 die erste Untersuchung vor dem Eintritt in den Kindergarten statt. Sie entspricht damit der üblichen 4-Jahres-Vorsorgeuntersuchung. Die ärztliche Laufkarte wird im Sekretariat aufbewahrt. Die nächste Untersuchung findet in der 5. Primarklasse statt. Die Kinder werden in der Regel von ihrem Haus- / Kinderarzt untersucht. Weitere Informationen dazu erhalten Sie rechtzeitig. Schularzt der Gemeinde Ormalingen ist Herr Dr. med. Markus Schönenberg, Allmend 5, 4460 Gelterkinden.

Kinder- und Jugendzahnpflege (KJZ)

Alle angemeldeten Kindergarten- und Schulkinder sind dem örtlichen Schulzahnpflegedienst angeschlossen. Die jeweiligen Privatzahnärzte richten ihre Rechnungen direkt an die KJZ.

Neu ab September 2022 wird die KJZ durch die Gemeindeverwaltung Ormalingen geführt:

Andrea Lienhard
andrea.lienhard@ormalingen.ch

Zahnputz-Aktion

Einmal jährlich gibt es für die Kinder des Kindergartens und der 1.-3. Klasse eine Zahnputz-Instruktion einer Fachperson des Verbandes „Mundgesundheit Baselland“. Diese Aktion wird von der Gemeinde finanziert.

Znüni und Zvieri

Ein gesundes Znüni / Zvieri ist wichtig für die Leistungsfähigkeit Ihres Kindes. Die Gesundheits-förderung Schweiz empfiehlt:

Ein gesundes Znüni und Zvieri

  • enthält Wasser oder ungesüssten Kräuter-/Früchtetee
  • besteht aus einer Frucht und/oder einem Gemüse
  • ist bunt zusammengestellt und zuckerfrei
  • kann je nach körperlicher Anstrengung und Hungergefühl durch        ein Getreide- und/oder Milchprodukt sowie Nüsse ergänzt werden

Weitere Infos finden Sie auf dem Merkblatt, welches an den Elternabenden angeboten wird.

Läuse

Läuse sind lästig, aber nicht „ansteckend“. Sollten die kleinen Krabbeltiere und ihre Eier (Nissen) bei Ihrem Kind ein Zuhause gefunden haben, melden Sie dies bitte umgehend der Klassenlehrperson. Es ist wichtig, dass wir als Schule die Übersicht haben, wie viele Familien jeweils betroffen sind, um der Situation angepasste Massnahmen zu treffen. Wichtig ist es ausserdem, dass Sie die Läuse so rasch wie möglich mit einem Spezialshampoo und einem Spezialkamm behandeln. Dann kann Ihr Kind auch wieder in den Kindergarten / in die Schule kommen. In der Apotheke oder Drogerie werden Sie kompetent beraten. Weitere gute Informationen finden Sie unter www.lausinfo.ch oder auf dem Infoblatt des Kantons BL.

Zecken

Es ist ratsam, im Zusammenhang mit Waldtagen an die Zecken zu denken. Dies sind in aller Kürze ein paar Tipps:

Vorbeugend lange Hosen und Oberteile anziehen. An Hals, Fuss- und Handgelenken Zeckenschutzmittel auftragen. Nach dem Waldtag duschen und den ganzen Körper nach Zecken absuchen. Zecken mit einer Pinzette oder Zeckenzange vorsichtig und gerade herausziehen. Einstich desinfizieren und beobachten. Datum notieren. Bei allfälligen Grippesymptomen oder ringförmiger Rötung um die Einstichstelle sofort den Arzt aufsuchen. Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel unter www.zecken.ch.

Sprach-Hygiene

An unserer Schule ist uns ein respektvoller sprachlicher Umgang wichtig. Grobe Fluch- und Schimpfwörter wie auch persönliche Beleidigungen werden sanktioniert. Wir arbeiten ausserdem darauf hin, dass die Kinder spätestens ab der 3. Klasse Erwachsene sowohl im Schulhaus wie auch ausserhalb siezen können (Höflichkeitsform).

Sicherheit

Versicherungswesen

Alle Schüler und Schülerinnen müssen privat gegen Unfall versichert sein. Melden Sie Schulunfälle direkt Ihrer Versicherung.

Fundgegenstände

Fundgegenstände werden in der Turnhalle (Foyer / Vitrine 1. Stock) ausgestellt resp. vom Hauswart Andreas Heinzelmann verwahrt und können bei ihm abgeholt werden. Kleidungs- und Schmuckstücke, welche bis zu den Sommerferien ihren Besitzer nicht wiederfinden, werden jeweils einer gemeinnützigen Institution übergeben oder entsorgt.

Die Fundgegenstände des Kindergartens werden im KG-Gebäude am Eggweg gesammelt und verwahrt. Wenden Sie sich bitte direkt an die Kindergärtnerinnen.

Verkehrsschulung

Im Kindergarten werden die Kinder jedes Jahr von der Polizei besucht (Thema Fussgänger). In der 2. und 4. Klasse gibt es je eine Doppellektion (Thema Fussgänger / Velo Theorie). Die praktische Verkehrsschulung (unterwegs mit dem Velo) findet neu in der 5. Klasse statt. Jedes Kind soll dann sein eigenes, korrekt ausgerüstetes Fahrrad und seinen eigenen Helm mitbringen. Wir gehen davon aus, dass das richtige Verhalten im Strassenverkehr auch im Elternhaus thematisiert und eingeübt wird.

Schülerlotsen

Seit einigen Jahren werden unsere ältesten Schüler und Schülerinnen, welche sich für diesen Dienst freiwillig melden (mit Zustimmung der Eltern), von der Polizei BL / Verkehrsinstruktion als Schülerlotsen ausgebildet. Die Lotsen ermöglichen den jüngeren Schülern und Schülerinnen einen gefahrloseren Übergang der Hauptstrasse. Auch in diesem Schuljahr wird der Lotsendienst jeweils vor 8 Uhr, nach 12 Uhr und vor 13.45 Uhr angeboten. Wir machen darauf aufmerksam, dass Ormalingen das einzige Dorf im Baselbiet ist, welches den Lotsendienst noch anbietet. Dieser besondere Service ersetzt jedoch nicht die Aufgabe der Eltern, mit ihren Kindern das Überqueren der Hauptstrasse zu üben. Es gibt in jedem Schuljahr einzelne Tage, an welchen die Lotsen ihren Dienst nicht wahrnehmen können, weil sie unterwegs sind (Exkursionen / Lager). Dann müssen die Kinder in der Lage sein, die Hauptstrasse auch einmal selbständig zu überqueren. Ansprechperson für Fragen sind die Schulleitung und Stefan Klaus, Ormalingen, Polizei BL.

Fotos und Filme

An schulischen Anlässen wird oft und gerne fotografiert und gefilmt. Wir weisen darauf hin, dass solche Fotos ausschliesslich für den privaten Gebrauch benützt werden dürfen. Dies gilt auch für Bild- und Tonmaterial, welches die Lehrpersonen auf dem Intranet (passwortgeschützter Bereich) oder auf eigenen Kanälen (Stick, Mail etc. ) zur Verfügung stellen. Das Weiterleiten via Facebook, Twitter & Co. ist aus Datenschutz-Gründen untersagt, wenn die Zustimmung der betroffenen Personen nicht vorliegt. Alle Bilder auf unserer Website wurden mit einem Kopierschutz versehen was eine Vervielfältigung verunmöglicht. Weitere Informationen zum Datenschutz und die Einverständniserklärung finden Sie hier.

Einverständniserklärung Foto-, Film- und Tonaufnahmen

 

ICT Nutzungsvereinbarung

An unserer Schule arbeiten wir mit Computern, Laptops und Tablets. Wir besprechen mit den Schülern und Schülerinnen den sorgfältigen Umgang mit Geräten und Inhalten des Internets. Die Nutzungsvereinbarung wird jeweils im 1. Quartal der 1. Klasse (Vereinbarung für 1./2. Klasse) und der 3. Klasse (Vereinbarung für 3.-6. Klasse) von den Kindern und ihren Eltern unterschrieben.

Datenschutzerklärung

Stand: 1. September 2023

In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie darüber, welche Personen- und Unternehmensdaten wir von Ihnen sammeln und speichern, wenn Sie unser Portal nutzen, und wie wir diese Daten verwenden, sowie an wen wir diese Daten gegebenenfalls weitergeben können. Die Verarbeitung personenbezogener Daten findet stets im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen (revDSG und/oder DSGVO) statt.

Zudem erhalten Sie Informationen dazu, welche Rechte Ihnen im Hinblick auf die Verwendung Ihrer Daten gegenüber uns zustehen:

Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst!

Kontakt und Datenschutzverantwortung
Primarstufe Ormalingen
Hauptstrasse 155
4466 Ormalingen
Telefon +41 61 981 19 15

Geltungsbereich
Gestützt auf Artikel 13 der schweizerischen Bundesverfassung, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes (Datenschutzgesetz, revDSG) und der EU-DSGVO, hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Diese Datenschutzerklärung soll die Nutzer dieser Website über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch Primarstufe Ormalingen informieren.

Diese Webseite kann grundsätzlich ohne die Eingabe von personenbezogenen Daten genutzt werden. Wenn doch, bearbeiten wir Personendaten im Einklang mit dem neuen Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Datenübertragung im Internet grundsätzlich mit Sicherheitslücken bedacht sein kann. Ein vollumfänglicher Schutz vor dem Zugriff durch Fremde ist nicht realisierbar.

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Zu welchem Zweck beschaffen wir Personendaten
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Wie lange werden die Personendaten aufbewahrt?
Wir verarbeiten und speichern Ihre Personendaten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten oder sonst die mit der Bearbeitung verfolgten Zwecke erforderlich ist sowie darüber hinaus gemäss den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten.

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Wir geben Ihre Personendaten nicht an Dritte weiter, es sei denn, Sie haben in die Datenweitergabe eingewilligt oder wir sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zu einer Datenweitergabe berechtigt oder verpflichtet. Dabei kann es sich insbesondere um die Auskunftserteilung für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr oder zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte handeln.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben ausserdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu, sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz, können Sie sich jederzeit unter der obgenannten Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)
Wenn die Datenverarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, haben Sie jederzeit das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Die jeweilige Rechtsgrundlage, auf denen eine Verarbeitung beruht, entnehmen Sie dieser Datenschutzerklärung. Wenn Sie Widerspruch einlegen, werden wir Ihre betroffenen personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO).

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Wenn Sie widersprechen, werden Ihre personenbezogenen Daten anschließend nicht mehr zum Zwecke der Direktwerbung verwendet (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO).

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle von Verstössen gegen die revDSG oder der DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthalts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmasslichen Verstosses zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

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Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

Anfrage per E-Mail und Telefon
Wenn Sie uns per E-Mail oder Telefon kontaktieren, wird Ihre Anfrage inklusive aller daraus hervorgehenden personenbezogenen Daten (Name, Anfrage) zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bei uns gespeichert und verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

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Änderung unserer Datenschutzbestimmungen
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

Einverständniserklärung
An der Schule Ormalingen werden bei spezielle Anlässe und Gelegenheiten Bild- und Tonaufnahmen von Schülerinnen und Schülern und ihren Werken gemacht. Diese dienen der internen Dokumentation des Schulalltags, zu Unterrichtszwecken, zur Erinnerung und für die Öffentlichkeitsarbeit.

Aus Gründen des Persönlichkeits-, Daten- und Urheberrechtsschutzes benötigen wir dafür die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Wir verpflichten uns, die Werke und Bilder der Lernenden ausschliesslich im schulischen Zusammenhang zu verwenden.

Wir bitten die Erziehungsberechtigten und die Kinder um die Einwilligung, Werke und Fotos veröffentlichen zu dürfen. Die Einwilligung gilt zeitlich unbeschränkt und kann jederzeit schriftlich mit diesem Formular zurückgezogen werden.

Einverständniserklärung

Schulleitung

Lukas Flüeler
Leandra Pronesti

Telefon +41 61 981 19 15
E-Mail

Sekretariat

Andrea Grieder
(Montag, Donnerstag und Freitag am Vormittag)
Telefon +41 61 981 19 15
E-Mail

Hauswart

Andreas Heinzelmann
Telefon +41 79 503 63 07
E-Mail

Wichtige Adressen

Schulrat

Daniel Gyger (Präsident)
schulrat@primorm.ch

Daniel Bussinger
Chantal Fiechter Schaub
Kathrin Schneider (Gemeinderätin)
Martina Zentner Mangold

Amt für Volksschulen (AVS)

Munzachstrasse 25c
4410 Liestal
Telefon 061 552 50 98
www.avs.bl.ch

Ausländerdienst Baselland (ald)

Gallenweg 8
4133 Pratteln
Telefon 061 827 99 13
www.ald-bl.ch

Kinder- und Jugendtelefon

zu jeder Tages- und Nachtzeit
Telefon 147
www.147.ch

 

 

Sozialberatung Ormalingen

Gemeindesozialdienst Ormalingen
Hauptstrasse 65 (im Gemeindehaus)
4466 Ormalingen

Frau Jennifer Baumgartner
Tel. 061 985 82 75 / Mail: jennifer.baumgartner@ormalingen.ch

Herr Fritz Uhlenhut
Tel. 061 985 82 87 / Mail:
fritz.uhlenhut@ormalingen.ch  

Familienhandbuch Nordwestschweiz
Familien-/Jugendberatung Birmann-Stiftung

Telefon 061 927 84 84
www.birmann-stiftung.ch

Kompetenzzentrum kind.jugend.familie
Sozialpädagogische Familienbegleitung

Telefon 061 921 84 90
www.spf-baselland.ch

Reformierte Kirchgemeinde

Hauptstrasse 97
4466 Ormalingen
Telefon 061 981 10 38

Katholisches Pfarramt

Brühlgasse 7a
4460 Gelterkinden
Telefon 061 981 11 25

Schule Gelterkinden

Schulleitung/Sekretariat Primarschule
Telefon 061 985 50 00

Schulleitung/Sekretariat Sekundarschule
Telefon 061 552 02 40

 

Regionale Musikschule

Sekretariat
Rünenbergerstrasse 35
4460 Gelterkinden
Telefon 061 985 70 80
www.msgelterkinden.ch

Regionaler Logopädischer Dienst

Hofmatt 1a
4460 Gelterkinden
Telefon 061 985 50 15
Mail: logopaedie@kgpsgelterkinden.ch
www.kgpsgelterkinden.ch

Psychomotorik-Therapie (PMT Sissach)

Hauptstrasse 20
4450 Sissach
Telefon 061 926 63 70
www.ptz-bl.ch

Schularzt

Dr. med. M. Schönenberg
Praxis eira healthcare
Allmend 5
4460 Gelterkinden
Telefon 061 981 14 44

Schulzahnpflege

Gemeindeverwaltung Ormalingen
Andrea Lienhard
andrea.lienhard@ormalingen.ch

 
Schulpsychologischer Dienst SPD (Kreisstelle 1, Liestal)

Wasserturmplatz 5
4410 Liestal
Telefon 061 552 70 20
www.schulpsychologie.bl.ch

Kinder- u. Jugendpsychiatrie KJP (Poliklinik Liestal)

Goldbrunnenstrasse 14
4410 Liestal
Telefon 061 553 59 10
www.pbl.ch

Heilpädagogisches Zentrum (HPZ)

Standweg 9
4410 Liestal
Telefon 061 926 77 66
www.hpz.bl.ch

Kontakt

Wir stehen Ihnen sehr gerne zur Verfügung

Primarschule

 

Schulhaus Dorf
Schulhaus Bühlen
Schulhaus Bodenacker

Hauptstrasse 155
4466 Ormalingen

 

Kindergarten

KG Ahorn (KG1)
KG Eiche (KG 2)
KG Linde (KG3)

Eggweg 1
4466 Ormalingen 

Telefon

 
Schulhaus:  061 981 19 15
Kindergarten:  061 981 46 20

 

 

 

E-Mail

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht

 

 

9 + 14 =

Primarschule

Kindergarten